Unser Schulgebäude liegt in Elsterwerda genau gegenüber dem Bahnhof. Der Busbahnhof ist direkt am Bahnhof somit auch nicht weit von der Schule entfernt.  Auszubildende, die mit eigenem Fahrzeug anreisen, finden vor dem Schulgelände die Möglichkeit ihr Fahrzeug abzustellen.

Für Auszubildende, deren täglicher Anfahrtsweg zur Schule als unzumutbar zu betrachten ist, bietet der Internatsverband des Landkreises Elbe-Elster eine Wohnmöglichkeit im Internat in Elsterwerda, Elsterstraße 1, Tel.: 03533 2380 an.

Das Schulbüro ist geöffnet       

Montag: 06.30 - 12.00 Uhr
  12.30 - 14.40 Uhr
Dienstag: 11.00 - 14.40 Uhr
Mittwoch: 06.30 - 12.00 Uhr
  13.30 - 14.40 Uhr
Freitag 06.30 - 13.00 Uhr

und wie folgt zu erreichen:

Telefon:         03533/488169 12           
Fax:               
03533/488169 30
e-mail  :         abteilung5Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 

Abteilungsleiter:
                 Herr Hübsch
Schulsachbearbeiter:       Frau  Kaiser

 

 

In der Abteilung 5 des Oberstufenzentrums in der Feldstraße 7a in Elsterwerda werden Schüler, die nach Beendigung der Schule noch keine Berufsausbildung beginnen, unterrichtet.

 

Die Zuweisung der Schüler erfolgt fast ausschließlich über die Agentur für Arbeit und das Jobcenter an Bildungsträger in  Elsterwerda und Herzberg.

Diese Schüler erhalten im OSZ an einem, an zwei oder teilweise an drei Tagen Unterricht in den Fächern Deutsch, Mathematik, Wirtschaft und Soziales, Technologie und Sport.

In Technologie werden Grundlagen des Technischen Zeichnens und der beim Bildungsträger gewählten Berufsfelder behandelt:

  • Holztechnik,
  • Metalltechnik,
  • Bau,
  • Garten- und Landschaftsbau,
  • Wirtschaft und Verwaltung,
  • Hotel und Gaststätte vermittelt.

 

Schüler, die den Abschluss der Berufsbildungsreife (9. Klasse) noch nicht erreicht haben, können diesen durch 4 zusätzliche Unterrichtsstunden (je 2 in Deutsch und Mathematik) erreichen. 

Schulabgänger, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und keinerlei berufliche Ausbildung absolvieren, sind verpflichtet in dieser Abteilung ihrer Berufsschulpflicht nachzukommen.